Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
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Umgang mit Krankheitssymptomen im derzeitigen Regelbetrieb

Aktueller Leitfaden,um Unsicherheiten vorzubeugen und einige wichtige Fragen zu klären.

Unter Berücksichtigung der entsprechenden Mitteilung des MFFI, vom 20.07.2020, ergibt sich für Sie Folgendes:

 

- Kinder, die an Schnupfen erkrankt sind, sollten für 24 Stunden die Einrichtung nicht besuchen, damit beobachtet werden kann, ob ggf. weitere Symptome wie Fieber, Halsschmerzen etc. dazu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, darf das Kind den Kindergarten wieder besuchen. Eine ärztliche Bescheinigung oder eine schriftliche Erklärung der Eltern ist NICHT mehr erforderlich.

- Kinder, die unter Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Gliederschmerzen etc. leiden, dürfen die Einrichtung nicht besuchen, solange diese Symptome andauern. Das Kind kuriert sich zuhause aus, bis die Symptome abgeklungen sind. Ggf. können die Krankheitssymptome durch den Kinderarzt beurteilt werden, dies obliegt Ihrer Entscheidung. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist auch in diesem Fall nicht notwendig.

- Sollten Sie selbst oder Geschwisterkinder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen Sie die Einrichtung nicht betreten. Ihr Kind darf den Kindergarten jedoch besuchen, sofern es symptomfrei ist.

- Sollte Ihr Kind/Kinder an Covid 19 erkranken, darf es die Einrichtung Nicht besuchen und erst nach 14 Tagen und gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wiederkommen. Dies gilt auch, wenn sie als Eltern oder weitere im Haus lebende Familienangehörige positiv getestet wurden.

Auch wenn es in Hinblick auf die kommende Jahreszeit zu vermehrten Erkältungserscheinungen kommen wird, sind wir verpflichtet, entsprechenden Infektionsschutz einzuhalten und erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ausgezeichnet mit dem KTK-Gütesiegel